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"Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für das Studium" - Jetzt anmelden für Service-Vorlseung

Aus- und Fortbildung kann sich lohnen – sowohl für die berufliche Entwicklung als auch bei der Besteuerung. Viele Aufwendungen wie Studiengebühren, Fachbücher oder der neue Laptop können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Um diese Vorteile optimal zu nutzen, gibt es jedoch einiges zu beachten. Was das ist, erläutert Stefan Karsten Meyer am 16. Oktober 2015 im FOM Hochschulzentrum München.

Der FOM Dozent erklärt u.a., welche Änderungen Anfang des Jahres bei der Steuergesetzgebung in Kraft getreten sind, und gibt einen Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten für Studierende und Berufstätige, um Aus- und Fortbildungskosten von der Steuer abzusetzen.

Die Service-Vorlesung "Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für das Studium" beginnt um 18:00 Uhr im Hochschulzentrum München (Arnulfstraße 30, 80335 München). Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen nimmt die Zentrale Studienberatung unter 0800 1 97 97 97 oder studienberatung@eufom.de entgegen.

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